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Kinder- & Jugendschutz

Jugendschutz Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz

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Zuständige Behörde ist das Ordnungsamt, das Jugendamt oder eine andere örtliche Behörde. Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jugendamt vor Ort. Ansonsten enthält das Jugendschutzgesetz zur Werbung für alkoholische Getränke, wie sie bei Sportveranstaltungen auf den Trikots von Kindern und Jugendlichen manchmal zu sehen ist, keine speziellen Regeln. Sie können sich aber über solche Werbung beim Werberat der Deutschen Wirtschaft in Berlin beschweren, der prüft, ob eine Werbung gegen Grundregeln des Werberates verstößt. Verstöße gegen die genannten Bestimmungen sind Ordnungswidrigkeiten, die Sie der Polizei oder den Ordnungsbehörden melden können.

Wer ist erziehungsbeauftragte Person im Sinne des Jugendschutzgesetzes?

Zugangsbeschränkungen für Kinder und Jugendliche zu jugendgefährdenden Orten oder beeinträchtigenden Medieninhalten. Jugendämter sind dafür zuständig, den Jugendschutz auf lokaler Ebene zu überwachen und durchzusetzen. Sie arbeiten eng mit Schulen, Eltern und anderen Akteuren zusammen, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden und Kinder und Jugendliche geschützt sind. Das JuSchG legt fest, welche Orte und Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche zugänglich sind und unter welchen Bedingungen sie sich dort aufhalten dürfen.

  • In kostenlosen Online-Medienkursen können sich Eltern und Erziehende gestaffelt nach unterschiedlichen Altersstufen zur Medienerziehung informieren.
  • Anlaufstellen bei Alkohol- und Drogenabhängigkeit sind die örtlichen Suchtberatungsstellen.
  • Die Träger der freien Jugendhilfe sind in der verbandlichen und offenen Jugendarbeit ebenfalls im erzieherischen Jugendschutz sowie bei Schutzmaßnahmen in Notsituationen tätig.
  • Im Laufe der Jahre wurden zahlreiche gesetzliche Regelungen und Maßnahmen eingeführt, um diesen Schutz zu gewährleisten.
  • Vielmehr vollzieht der Gesetzgeber tendenziell eher nach, was längst allgemeine Praxis ist, und lockert Regeln, deren Übertretung de facto längst nicht mehr geahndet werden.

Werbung für Tabakwaren und alkoholische Getränke darf normalerweise nur nach 18 Uhr gezeigt werden. Cybermobbing ist besonders gefährlich, da Täterinnen und Täter online leichter, rund um die Uhr, oft anonym und vor großem Publikum agieren können. Um Ihr Kind vor Cybermobbing zu schützen, sprechen Sie offen über das Thema. Ermutigen Sie es, Freundschaftsanfragen zu prüfen, vorsichtig mit persönlichen Daten und Bildern umzugehen, Privatsphäreeinstellungen zu überprüfen und niemals Anmeldedaten weiterzugeben. Sollte Ihr Kind von Cybermobbing betroffen sein, nehmen Sie das Problem ernst, bieten Sie Hilfe an und suchen Sie weitere Unterstützung. Es betreibt präventive Jugendarbeit und arbeitet dabei mit Eltern, Kindergärten und Schulen zusammen.

Sie selbst oder eine andere personensorgeberechtigte Person bestimmen also über die Anreise, die Teilnahme, die Begleitung und den weiteren Aufenthalt Ihres Kindes. Nur wenn ein Konzert das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen gefährdet, kann das Ordnungs- oder Jugendamt anordnen, dass Kinder keinen Zutritt haben dürfen. Die Regelungen für Hauptfilme gelten auch für Werbevorspanne und Beiprogramme. Es kann allerdings passieren, dass der https://www.fanarbeit.ch/neue-online-casinos-schweiz Werbevorspann für einen Film eine andere Altersfreigabe bekommt als der Hauptfilm.

vor Ort

Zusätzlich entscheidet die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), ob Träger- und Telemedien jugendgefährdend sind. Auf der Internetseite der BzKJ finden Sie außerdem Informationen zum Jugendmedienschutz und zur Medienerziehung. Ein wichtiges Instrument des deutschen Jugendschutzes ist die in Bonn ansässige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM).

Weil die Abgabe und der Verzehr von Lebensmitteln, in denen nur geringfügige Mengen von Alkohol enthalten sind, geduldet wird, darf alkoholfreies Bier an Kinder und Jugendliche abgegeben werden. Dennoch sind auch geringe Mengen Alkohol für Kinder nicht geeignet und Sie sollten sich genau überlegen, ob Sie Ihrem Kind alkoholfreies Bier geben möchten. Ob Süßspeisen und Speiseeis von den Vorschriften des Jugendschutzgesetzes betroffen sind, hängt davon ab, wie viel Alkohol enthalten ist. Bei mehr als einem 1 Volumenprozent Alkohol (“1 Vol.-%” oder auch „1 % vol“) gilt das Lebensmittel als spirituosenhaltiges Lebensmittel mit nicht nur geringfügigem Spirituosengehalt.

Sie erlitten oftmals Schäden in ihrer körperlichen und seelischen Entwicklung. So entstand die Idee, die Jugend vor diesen Gefahren besonders zu schützen und es wurden die ersten Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes erlassen. Das oberste Ziel des Jugendschutzes ist, dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche sich gut entwickeln können und in ihrer Entwicklung nicht gefährdet werden. Was allerdings eine gute Entwicklung bedroht und was den Kindern und Jugendlichen schadet, soll verhindert werden. Das bekannteste Gesetz zum Schutz vor Gefahren ist das Jugendschutzgesetz, das viele Vorschriften umfasst. So ist es beispielsweise verboten, Tabak und Alkohol an Jugendliche zu verkaufen.

Eine entsprechende gemeinsame Vereinbarung zu finden und einzuhalten, ist für viele Familien eine tägliche Herausforderung. Die Träger der freien Jugendhilfe sind in der verbandlichen und offenen Jugendarbeit ebenfalls im erzieherischen Jugendschutz sowie bei Schutzmaßnahmen in Notsituationen tätig. Sie betreiben häufig Beratungsstellen, zum Beispiel in der Sucht- und Erziehungsberatung. Darüber hinaus ist auch eine aktive Aufklärung über den Jugendschutz wichtig. Das Bundesfamilienministerium informiert beispielsweise auf seinem Internetportal Jugendschutz Aktiv.

Das Jugendamt ist auch für intervenierende Maßnahmen in Fällen von Kindeswohlgefährdung zuständig. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder enthält Normen zur jugendschutzkonformen Verbreitung von Angeboten in Rundfunk und in sogenannten Telemedien. Außerdem enthält das SGB VIII die rechtliche Grundlage für den Ausschluss einschlägig vorbestrafter Personen von haupt- und ehrenamtlichen Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe. Das KKG enthält unter anderem die rechtliche Grundlage für leicht zugängliche Unterstützungsleistungen für Familien vor und nach der Geburt und in den ersten Lebensjahren des Kindes (sogenannte “Frühe Hilfen”).

ZuständigkeitsfinderKinder- und Jugendschutz

Jugendschutz bezeichnet alle Maßnahmen, die darauf abzielen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen, die ihre körperliche, geistige oder seelische Entwicklung beeinträchtigen könnten. Der Jugendschutz umfasst dabei nicht nur den Schutz vor direkten Gefahren, sondern auch die Förderung einer gesunden und sicheren Entwicklung in einer sich schnell verändernden Gesellschaft. Die Website der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) ist das zentrale Informationsportal für das Themenfeld des sexuellen Kindesmissbrauchs in Deutschland.

Die Initiative “Gutes Aufwachsen mit Medien” bündelt eine Vielzahl an Informationen wie Ratgeber, Beratungsangebote, Weiterbildungsangebote und kreative Ideen für Eltern und stellt sie online zur Verfügung. Weitere Informationen zum kindgerechten Einstieg in die Internetnutzung finden Sie in der Publikation “Gutes Aufwachsen mit Kind – Ein Netz für Kinder”. Wenn Kinder und Jugendliche zu viel fernsehen oder im Internet surfen, bewegen sie sich weniger, können sich schlechter konzentrieren und laufen Gefahr, zu vereinsamen. Viele Eltern fragen sich deshalb, wie viel Medienkonsum sie ihren Kindern erlauben sollen.

Andere alkoholische Getränke wie Spirituosen und auch spirituosenhaltige Lebensmittel sind für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht geeignet. Sie dürfen solche Getränke und Lebensmittel in der Öffentlichkeit deshalb weder trinken noch essen. Das Jugendschutzgesetz unterscheidet bei Alkohol zwischen Bier, Wein, Sekt und anderen alkoholischen Getränken. Andere alkoholische Getränke sind beispielsweise Spirituosen wie Cognac, Likör, Schnaps oder Whisky.

Eine weitere von der Bundesregierung geförderte Institution ist jugendschutz.net. Unter dem Begriff Jugendschutz werden rechtliche Regelungen zum Schutz von Jugendlichen und Kindern vor gesundheitlichen, sittlichen und sonstigen Gefahren zusammengefasst. Schwerpunkte sind dabei unter anderem Jugend in der Öffentlichkeit, Schutz vor jugendgefährdenden Medien (Zensur), Jugendhilfe und Jugendarbeitsschutz.

Er fällt unter den Auftrag der öffentlichen Fürsorge (Artikel 74 Absatz 1 Nr. 7 Grundgesetz). Dadurch ist der Staat verpflichtet, Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder, zum Schutz vor Gefährdungen und zum Schutz des Kindeswohls, zu unterstützen (sogenanntes “Wächteramt” auf Basis von Artikel 6 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz). Kinder und Jugendliche sind sich nicht immer der Gefahren und Risiken des Alltags bewusst. Deshalb ist es wichtig, sie vor Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigungen und anderen gefährdenden Einflüssen zu schützen. Unter Mitwirkung der Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas und der Lehrerinnen und Lehrer in der Schule sind Sie gefordert, Ihrem Kind alle Kompetenzen zu vermitteln, die es braucht, und ihm Grenzen aufzuzeigen. Die entsprechenden Regelungen finden sich in anderen Gesetzen wie dem Alkoholgesetz, der eidgenössischen Lebensmittelverordnung oder in kantonalen Gewerbegesetzen.

Die Beauftragte bietet Menschen, die sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend erfahren haben, Hilfe an. Die Hilfe richtet sich auch an Angehörige sowie an Menschen, die Betroffene unterstützen wollen. Ebenso können sich Fachkräfte, zum Beispiel aus pädagogischen Einrichtungen, an die Beauftragte wenden, um sich zu informieren.

Die Beauftragte setzt sich für institutionelle Konzepte für Schutz und Hilfe bei sexueller Gewalt ein. Das Jugendschutzgesetz enthält keine Bestimmungen dazu, wie lange sich Kinder und Jugendliche draußen aufhalten dürfen. Sie können also gemeinsam mit Ihrem Kind bestimmen, wie lange es abends unterwegs sein oder bei einem Fest aufbleiben darf. Das Jugendschutzgesetz beschränkt nur den Aufenthalt an bestimmten öffentlichen Orten wie zum Beispiel Gaststätten oder Diskotheken.

Solche Unterschiede haben ihre Wurzeln in traditionellen Denk- und Verhaltensmustern in den jeweiligen Gesellschaften sowie in unterschiedlichen Vorstellungen über das Verhältnis zwischen Staat und Individuum. Auch historische Erfahrungen spielen eine Rolle (z. B. die in Deutschland besonders ausgeprägte Vorstellung, der Staat müsse alles tun, um eine Wiederholung nationalsozialistischer Gewaltexzesse zu verhindern). Kinder und Jugendliche sind auch von Gewalt in jeglicher Form bedroht oder betroffen, vor denen es sie zu schützen gilt. Unter “Kinder- und Jugendschutz” wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Der Kinder- und Jugendschutz umfasst Maßnahmen und Regelungen, die dazu dienen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen.

Die bundesweit agierende Online-Beratung von jungen Menschen für junge Menschen richtet sich an alle, die Probleme im Netz haben. Ehrenamtlich aktive Jugendliche und junge Erwachsene aus ganz Deutschland helfen Gleichaltrigen bei Online-Problemen wie Cybermobbing, Mediensucht und sexueller Belästigung vertraulich weiter. Für fast alle Kinder und Jugendlichen gehören Smartphones, Internet, Videospiele und Fernsehen zum Alltag. Deshalb ist es wichtig, das richtige Maß für die Mediennutzung zu finden.

Damit ist gemeint, dass diese Orte einen schädigenden Einfluss auf die Gesundheit, das Verhalten oder die Lebensführung Ihres Kinders haben können. Ausnahmen gelten nur für Spielprogramme, die als “Infoprogramm”, als “Lehrprogramm” oder als “Freigegeben ab 6 Jahren” gekennzeichnet sind. Die FSF ist ein gemeinnütziger Verein privater Fernsehanbieter in Deutschland.

Filme und Computerspiele werden indiziert, wenn sie geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden. Dazu zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien sowie Medien, in denen Gewalthandlungen detailliert und nur als Selbstzweck dargestellt werden. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) entscheidet in einem nach dem Jugendschutzgesetz vorgesehenen Verfahren, ob Träger- und Telemedien jugendgefährdend sind und trägt sie in eine Liste ein. Die Bundeszentrale veröffentlicht die öffentliche Liste vierteljährlich in ihrem amtlichen Mitteilungsblatt “BzKJAKTUELL“. Die BzKJ wird aktiv, wenn sie von Behörden und Institutionen einen Antrag oder eine Anregung erhält. Die kommunalen Ordnungsbehörden kontrollieren, dass die Jugendschutzvorschriften eingehalten werden, vor allem im Gast-, Veranstaltungs- und Mediengewerbe.

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